Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firmenherz Marketing GmbH & Co. KG, nachfolgend in Kurzform „Firmenherz.“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur Firmenherz und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die Agentur erbringt Full-Service Dienstleistungen aus den Bereichen B to B; B to C Kommunikation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Aufnahmedaten, Modelle, Illustrationen u.ä.), welche die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.

Eine Veränderung unserer Werke, insbesondere durch Dritte, muss vom Urheber autorisiert werden.

3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

4. Eigentum an Entwürfen und Daten

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

4.2 Die nicht digitale Originale sind der Agentur nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

4.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Agentur. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.4 Hat die Agentur dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

4.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 4.1 bis 4.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.

 

5. Vergütung

5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

5.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

5.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

6. Zusatzleistungen

6.1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

7. Geheimhaltungspflicht der Agentur

7.1.  Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

8.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

9. Gewährleistung und Haftung der Agentur

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

9.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2. In der Zusammenarbeit mit derFirmenherz Marketing GmbH & Co KG entfallen die Beiträge für die Künstlersozialkasse, da Sie die künstlerischen Leistungen von einer juristischen Person erhalten.

11. Leistungen Dritter / Produktionsausfall

11.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11.2. Fotoproduktion: Nebenkosten, wie Model-Honorare, Styling, Hair / Make-up, Location-Mieten, Reisekosten und Spesen werden vor Beginn der Produktion in Rechnung gestellt. Die Agentur behält sich vor, Produktionen, die durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände ausfallen ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen. Wetterabhängige Produktionen werden bei Ausfall mit 50 % des Tageshonorars berechnet.

11.3 Die von der Agentur beauftragten Dienstleister sind verpflichtet, nach den Qualitätsrichtlinien der Agentur zu produzieren. Eine Abnahme der Projekte durch Jung. ist Voraussetzung zur Kundenfreigabe.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

12.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

13. Media-Planung und Media-Durchführung

13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

13.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

13.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14.2. Kündigungsfrist für Social Media Dienstleistungen:
 
Die Kündigungsfrist für unsere Social Media Dienstleistungen beträgt immer drei Monate zum Monatsende. Kunden, die unsere Dienstleistungen beenden möchten, müssen uns mindestens drei Monate im Voraus schriftlich benachrichtigen. Die Kündigung wird zum Ende des Monats nach Eingang der schriftlichen Kündigung wirksam.
 
Wir empfehlen unseren Kunden, die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist zu senden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie in unseren AGBs.
 

15. Streitigkeiten

15.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

16.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deggendorf.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Deggendorf 04/2023

Das sagen unsere Kunden

Logo Geiger-Keim Schreinerei

Schreinerei Geiger-Keim GmbH

„Besonders im Handwerk sind Fachkräfte derzeit rar. Mit dem Funnel von Firmenherz ist es uns jedoch gelungen,
qualifizierte Bewerbungen zu erhalten und vakante Stellen zu besetzen. Und dies zu einem fairen Preis inklusive
bedarfsorientierter Beratung.“

Matthias Keim

Füchsl Beschriftungscenter

„Das erste gemeinsame Projekt durften wir mit Firmenherz im Bereich Webdesign erfolgreich bestreiten. Sehr erfreulich ist, dass sich schnell eine fruchtbare Zusammenarbeit herauskristallisiert hat, von der beide Seiten nachhaltig profitieren. Die Kommunikation mit Frau Adler und ihrem Team ist stets fair, ehrlich und immerzu zielführend. Das schätzen wir an Firmenherz. Wir können Frau Adler und ihre Mitarbeiter absolut empfehlen.“

Michele Flor

Geschäftsführung

Riedle & Riedle Küchenhaus

„Firmenherz ist seit Jahren unser Partner in allen Online-Fragen. Frau Adler und ihre Mitarbeiter verstehen es blendend, unsere Ideen umzusetzen und dabei stets auf die Bedürfnisse, sowie Gegebenheiten vor Ort zu achten. Frau Adler ist zudem eine Frau der Tat und fackelt nicht lange, dies ist heutzutage leider eine Seltenheit geworden. Zudem ist sie fast rund um die Uhr erreichbar. Wo findet man denn das heutzutage noch?“

Albert Riedle

Mitinhaber

Sturm Blechverarbeitung GmbH

„Firmenherz ist unser starker Partner in sämtlichen Online-Themen wie z. B. Social-Media, GoogleAds und der Homepage. Zudem vertrauen wir auch bei Printerzeugnissen auf die Kompetenz von Tanja Adler und ihrem Team. Für uns ist es wichtig, einen Ansprechpartner aus der Region, der nah- und greifbar ist, zu haben. Und den haben wir mit Firmenherz gefunden. Wir sind stolz auf unser Tun, sowie Handeln und dies ist bei Firmenherz ebenfalls deutlich spürbar. Deshalb passt es zwischen uns perfekt.“

Robert Lukas

Kaufmännischer Geschäftsführer

Bäckerei Steinleitner

„Marketing ist Denken im Kopf des Kunden und im besten Fall erzeugt eine Marketing-Aktion Ergebnisse. Wir als Unternehmer machen unseren Job und Firmenherz ihren und das äußert exzellent! Wie oft verbrennen Sie Geld mit sinnlosen Marketing-Aktionen? Davon können wir alle ein Lied singen. Bei Firmenherz verbrennen Sie keinen Cent. Hier investieren Sie mit Maß und Ziel. Hier arbeiten Menschen, die tatsächlich noch die Extrameile für Ihre Kunden gehen.

Nachfolgend die TOP 5 in unserer Zusammenarbeit:

  1. Blitzschnelle Umsetzung
  2. Klare Ansagen
  3. Ergebnisorientierun
  4. Eine klasse Zusammenarbeit
  5. Werbung, die wirklich beim Kunden ankommt

Und hier der absolute Bonus: ein riesengroßes Netzwerk, das Firmenherz als Zuckerl obendrauf auf dem Silbertablett präsentiert. Herzlichen Dank.“

Stefanie Steinleitner

Geschäftsführung

Personalmarketing mit Direktbewerbungs-Funnel

„Wir haben dringend nach einer Teamverstärkung im Bereich Steuerberatung gesucht und von der guten Erfolgsquote des Funnels zur Direktbewerbung von Firmenherz gehört. Die Erstellung des Funnels wurde schnell von Tanja Adler und ihrem Team erledigt, nach kleinen Anpassungen gingen wir live und erhielten bereits nach wenigen Tagen die ersten Bewerbungen. Wir sind rundum zufrieden mit der Entscheidung und werden beim nächsten Personalbedarf wieder mit dem Funnel und Firmenherz arbeiten.“

StB Prof. Dr. Hanns R. Skopp

Krywun Dentaltechnik GmbH & Co.KG

„Wir setzen in allen Social-Media-Fragen auf das Team von Firmenherz-Marketing. Denn dabei geht es nicht nur darum, ab und dann einen Beitrag zu posten, sondern man benötigt heutzutage einen Spezialisten, der Themen wie z. B. Werbeanzeigen, Recruiting usw. aus dem Effeff beherrscht. Wir fühlen uns immerzu fair und vor allem auf Augenhöhe beraten. Und wir durften vor allem feststellen, dass Social Media-Maßnahmen häufig besser messbar, als klassische Marketing-Methoden, sind. Ein überaus wichtiger Effekt ist zudem, dass man sehr kostenbewusst agieren kann und trotzdem nachhaltige Erfolge erzielt.“

Philip Krywun

Inhaber

Unsere Kunden und Partner